Praxisprofil
Zum Praxisprofil und Praxisinformationen:
Ambulante psychotherapeutische Behandlung vorzugsweise von Erwachsenen als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, der privaten Krankenversicherung / Beihilfe und der Privatliquidation.
Schwerpunktmäßig werden folgende psychische Störungen behandelt:
- Depressionen
- Burn-out
- Angststörungen/ Panikattacken
- Zwangserkrankungen
- Traumatisierungen
- Somatoforme Störungen
- Soziale Verhaltensstörungen
- Essstörungen
- Suchterkrankungen
Die ersten Schritte...
- Die Vereinbarung eines Erstgespräches erfolgt innerhalb der telefonischen Sprechstunde montags zwischen 15.20 bis 15.45 Uhr sowie dienstags bis freitags zwischen 11.50 bis 12.15 Uhr oder durch eine E-Mail.
- Das Erstgespräch erleichtert beiden Seiten die Entscheidung, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich erscheint und gibt der Therapeutin nach kurzer Darstellung der Problematik die Gelegenheit - bei festgestellter Notwendigkeit - einen Behandlungsverlauf zu skizzieren. Anderenfalls kann sie Alternativen empfehlen. Das Erstgespräch - seit 01.04.2017 ambulante Psychotherapeutische Sprechstunde genannt - wird ab 01.04.2018 verbindlich vor Aufnahme einer Psychotherapie.
- Nach Entscheidung über eine Therapieaufnahme werden individuell weitere Behandlungstermine festgelegt.
- Die Probatorischen Sitzungen zielen auf eine genaue Diagnostik des Störungsbildes, der entsprechenden Aufstellung des Behandlungskonzepts und der Beantragung der Therapie bei Ihrer Krankenkasse.
- Nach Genehmigung der Therapie kann die Behandlung fortgeführt werden:
Regelbehandlungszeiträume: Kurzzeittherapie: 24 h a 50 min zu je 12 h (PT-V1, PT-V2) Langzeittherapie: mit 60 h, in Ausnahmen Fortführung zu 80 h. Die Verlängerung erfolgt über ein Gutachterverfahren in der Regel als Umwandlungsantrag von Kurzzeit- zu Langzeitherapie, die Ausnahme der Fortführung mit Antrag und Rücksprache der Krankenkassen. - Der Zugang zur Praxis kann sowohl auf Eigeninitiative (Erstzugangsrecht) als auch mit ärztlicher Überweisung erfolgen. Bei gesetzlich Versicherten ist das Mitbringen der Gesundheitskarte erforderlich.